- 1.
die elterliche Sorge für ein gemeinschaftliches Kind;
- 2.
den Umgang eines Elternteils mit dem Kind;
- 3.
die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil;
- 4.
die Unterhaltspflicht gegenüber einem minderjährigen Kind;
- 5.
das Getrenntleben der Ehegatten;
- 6.
den Unterhalt eines Ehegatten;
- 7.
die Benutzung der Ehewohnung und des Hausrats;
- 8.
die Herausgabe oder Benutzung der zum persönlichen Gebrauch eines Ehegatten oder eines Kindes bestimmten Sachen;
- 9.
die Maßnahmen nach den §§ 1 und 2 des Gewaltschutzgesetzes, wenn die Beteiligten einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen oder innerhalb von sechs Monaten vor Antragstellung geführt haben;
- 10.
die Verpflichtung zur Leistung eines Kostenvorschusses für die Ehesache und Folgesachen.