§ 543 ZPO Zulassungsrevision
- 1.
- das Berufungsgericht in dem Urteil oder
- 2.
- das Revisionsgericht auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung
- 1.
- die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
- 2.
- die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.