Zivilprozessordnung (ZPO)

Zivilprozessordnung (ZPO) Mahnverfahren


§ 698 ZPO Abgabe des Verfahrens am selben Gericht

Die Vorschriften über die Abgabe des Verfahrens gelten sinngemäß, wenn Mahnverfahren und streitiges Verfahren bei demselben Gericht durchgeführt werden.