Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 23.1.2003 I 102; zuletzt geändert durch Art. 24 Abs. 3 G v. 25.6.2021 I 2154
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 23.1.2003 I 102; zuletzt geändert durch Art. 24 Abs. 3 G v. 25.6.2021 I 2154
Inhaltsverzeichnis
Teil I
Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit
Abschnitt 1
Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
§ 3a Elektronische Kommunikation
Abschnitt 2
Amtshilfe
§ 5 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe
§ 7 Durchführung der Amtshilfe
Abschnitt 3
Europäische Verwaltungszusammenarbeit
§ 8a Grundsätze der Hilfeleistung
§ 8b Form und Behandlung der Ersuchen
§ 8d Mitteilungen von Amts wegen
Teil II
Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren
Abschnitt 1
Verfahrensgrundsätze
§ 9 Begriff des Verwaltungsverfahrens
§ 10 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
§ 14 Bevollmächtigte und Beistände
§ 15 Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten
§ 16 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen
§ 17 Vertreter bei gleichförmigen Eingaben
§ 18 Vertreter für Beteiligte bei gleichem Interesse
§ 19 Gemeinsame Vorschriften für Vertreter bei gleichförmigen Eingaben und bei gleichem Interesse
§ 21 Besorgnis der Befangenheit
§ 25 Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 27 Versicherung an Eides statt
§ 27a Öffentliche Bekanntmachung im Internet
§ 29 Akteneinsicht durch Beteiligte
Abschnitt 2
Fristen, Termine, Wiedereinsetzung
§ 32 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Abschnitt 3
Amtliche Beglaubigung
§ 33 Beglaubigung von Dokumenten
§ 34 Beglaubigung von Unterschriften
Teil III
Verwaltungsakt
Abschnitt 1
Zustandekommen des Verwaltungsaktes
§ 35 Begriff des Verwaltungsaktes
§ 35a Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes
§ 36 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt
§ 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung
§ 39 Begründung des Verwaltungsaktes
§ 41 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
§ 42 Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt
Abschnitt 2
Bestandskraft des Verwaltungsaktes
§ 43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
§ 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
§ 45 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
§ 46 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
§ 47 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes
§ 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
§ 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes
§ 50 Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren
§ 51 Wiederaufgreifen des Verfahrens
§ 52 Rückgabe von Urkunden und Sachen
Abschnitt 3
Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes
§ 53 Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt
Teil IV
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
§ 54 Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags
§ 58 Zustimmung von Dritten und Behörden
§ 59 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags
§ 60 Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen
§ 61 Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung
§ 62 Ergänzende Anwendung von Vorschriften
Teil V
Besondere Verfahrensarten
Abschnitt 1
Förmliches Verwaltungsverfahren
§ 63 Anwendung der Vorschriften über das förmliche Verwaltungsverfahren
§ 65 Mitwirkung von Zeugen und Sachverständigen
§ 66 Verpflichtung zur Anhörung von Beteiligten
§ 67 Erfordernis der mündlichen Verhandlung
§ 68 Verlauf der mündlichen Verhandlung
§ 70 Anfechtung der Entscheidung
§ 71 Besondere Vorschriften für das förmliche Verfahren vor Ausschüssen
Abschnitt 1a
Verfahren über eine einheitliche Stelle
§ 71d Gegenseitige Unterstützung
§ 71e Elektronisches Verfahren
Abschnitt 2
Planfeststellungsverfahren
§ 72 Anwendung der Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren
§ 74 Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§ 75 Rechtswirkungen der Planfeststellung
§ 76 Planänderungen vor Fertigstellung des Vorhabens
§ 77 Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses
§ 78 Zusammentreffen mehrerer Vorhaben
Teil VI
Rechtsbehelfsverfahren
§ 79 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte
§ 80 Erstattung von Kosten im Vorverfahren
Teil VII
Ehrenamtliche Tätigkeit, Ausschüsse
Abschnitt 1
Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 81 Anwendung der Vorschriften über die ehrenamtliche Tätigkeit
§ 82 Pflicht zu ehrenamtlicher Tätigkeit
§ 83 Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit
Abschnitt 2
Ausschüsse
§ 88 Anwendung der Vorschriften über Ausschüsse
Teil VIII
Schlussvorschriften
§ 94 Übertragung gemeindlicher Aufgaben
§ 95 Sonderregelung für Verteidigungsangelegenheiten
§ 96 Überleitung von Verfahren
§ 100 Landesgesetzliche Regelungen