§ 757a ZPO Auskunfts- und Unterstützungsersuchen
- 1.
- Art und Ort der Vollstreckungshandlung,
- 2.
- Vornamen und Name des Schuldners,
- 3.
- soweit bekannt Geburtsname, Geburtsdatum und Geburtsort des Schuldners sowie
- 4.
- Wohnanschrift des Schuldners.
- 1.
- tatsächliche Anhaltspunkte für das Bestehen einer Gefahr nach Absatz 1 vorliegen oder
- 2.
- sich die Gefahr aus der Art der Vollstreckungshandlung ergibt.