§ 907 ZPO Festsetzung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto
- 1.
- nachweist, dass dem Konto in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung ganz überwiegend nur unpfändbare Beträge gutgeschrieben worden sind, und
- 2.
- glaubhaft macht, dass auch innerhalb der nächsten sechs Monate ganz überwiegend nur die Gutschrift unpfändbarer Beträge zu erwarten ist.