Zivilprozessordnung (ZPO)

Zivilprozessordnung (ZPO) Rechtsmittel


§ 561 ZPO Revisionszurückweisung

Ergibt die Begründung des Berufungsurteils zwar eine Rechtsverletzung, stellt die Entscheidung selbst aber aus anderen Gründen sich als richtig dar, so ist die Revision zurückzuweisen.