Zivilprozessordnung (ZPO)
Zweites Buch 2
Verfahren im ersten Rechtszug
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 5.12.2005 I 3202; 2006 I 431; 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Art. 19 G v. 22.2.2023 I Nr. 51
§ 348 ZPO Originärer Einzelrichter
- 1.
- das Mitglied Richter auf Probe ist und noch nicht über einen Zeitraum von einem Jahr geschäftsverteilungsplanmäßig Rechtsprechungsaufgaben in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrzunehmen hatte oder
- 2.
- die Zuständigkeit der Kammer nach § 72a Absatz 1 und 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes oder nach dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts wegen der Zuordnung des Rechtsstreits zu den nachfolgenden Sachgebieten begründet ist:
- a)
- Streitigkeiten über Ansprüche aus Veröffentlichungen durch Druckerzeugnisse, Bild- und Tonträger jeder Art, insbesondere in Presse, Rundfunk, Film und Fernsehen;
- b)
- Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften;
- c)
- Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen;
- d)
- Streitigkeiten aus der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer;
- e)
- Streitigkeiten über Ansprüche aus Heilbehandlungen;
- f)
- Streitigkeiten aus Handelssachen im Sinne des § 95 des Gerichtsverfassungsgesetzes;
- g)
- Streitigkeiten über Ansprüche aus Fracht-, Speditions- und Lagergeschäften;
- h)
- Streitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen;
- i)
- Streitigkeiten aus den Bereichen des Urheber- und Verlagsrechts;
- j)
- Streitigkeiten aus den Bereichen der Kommunikations- und Informationstechnologie;
- k)
- Streitigkeiten, die dem Landgericht ohne Rücksicht auf den Streitwert zugewiesen sind.
- 1.
- die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist,
- 2.
- die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
- 3.
- die Parteien dies übereinstimmend beantragen.