§ 349 ZPO Vorsitzender der Kammer für Handelssachen
- 1.
- über die Verweisung des Rechtsstreits;
- 2.
- über Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen, soweit über sie abgesondert verhandelt wird;
- 3.
- über die Aussetzung des Verfahrens;
- 4.
- bei Zurücknahme der Klage, Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch oder Anerkenntnis des Anspruchs;
- 5.
- bei Säumnis einer Partei oder beider Parteien;
- 6.
- über die Kosten des Rechtsstreits nach § 91a;
- 7.
- im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe;
- 8.
- in Wechsel- und Scheckprozessen;
- 9.
- über die Art einer angeordneten Sicherheitsleistung;
- 10.
- über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung;
- 11.
- über den Wert des Streitgegenstandes;
- 12.
- über Kosten, Gebühren und Auslagen.