§ 40 ZPO Unwirksame und unzulässige Gerichtsstandsvereinbarung
- 1.
- der Rechtsstreit nichtvermögensrechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind, oder
- 2.
- für die Klage ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.