§ 762 ZPO Protokoll über Vollstreckungshandlungen
- 1.
- Ort und Zeit der Aufnahme;
- 2.
- den Gegenstand der Vollstreckungshandlung unter kurzer Erwähnung der wesentlichen Vorgänge;
- 3.
- die Namen der Personen, mit denen verhandelt ist;
- 4.
- die Unterschrift dieser Personen und den Vermerk, dass die Unterzeichnung nach Vorlesung oder Vorlegung zur Durchsicht und nach Genehmigung erfolgt sei;
- 5.
- die Unterschrift des Gerichtsvollziehers.